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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen der Systaclean Gebäudereinigung GmbH

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend ,,Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.

 

§2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

§3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

 

  1. Die Reinigungsleistungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn nicht der Auftraggeber unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

  2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Baugrob-, Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme — ggf. auch abschnittsweise — spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Reinigungsleistungen als abgenommen.

  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. 

  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. 

  5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

 

§4 AUFMASS

 

  1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsleistungen unter Berücksichtigung der Grundsätze der VOB und VOL des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks zu ermitteln. 

  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. 

  3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

 

§5 PREISE

 

Die im Angebot / Auftrag festgelegten Preise enthalten die zum Zeitpunkt des Angebotes / Auftrags geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Tariferhöhungen und andere öffentliche Abgaben. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise entsprechend. Mehr-, Zusatz- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

 

§6 HAFTUNG

 

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 

  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNG

 

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

  2. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tage des laufenden Monats fällig, sofern nicht andersvereinbart. 

  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt. 

  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§8 DATENSPEICHERUNG

 

  1. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Systaclean stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz jederzeit und in vollem Umfang beachtet werden. Externen Dienstleistern, derer wir uns bedienen, werden daraufhin ausgesucht und verpflichtet, ebenso zu verfahren.

  2. Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was auch den Zeitraum der Anbahnung und der Abwicklung umfasst.

  3. Darüber hinaus unterliegt Systaclean verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

  4. Nach Ablauf der Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie der maßgeblichen Verjährungsfristen löschen wir die Daten.

 

§ 9 IHRE DATENSCHUTZRECHTE

 

  1. Im Hinblick auf die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten haben Sie die Rechte auf: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

  2. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. 

  3. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. 

  4. Sie können all diese Rechte per E-Mail an info@systaclean.de geltend machen oder sich unter den unten genannten Kontaktdaten an uns wenden. 

  5. Unabhängig hiervon haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat Ihre Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes – eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen anwendbare datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

 

§10 ABWERBUNG UND ÜBERNAHMEREGELUNG

Die Abwerbung und jede Übernahme von Personal vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate danach untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der Jahresbruttovergütung des abgeworbenen Mitarbeiters. Der Auftragnehmer behält sich sie Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes gegenüber dem Auftraggeber vor.

 

§ 11 GERICHTSSTAND, UND SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Systaclean Gebäudereinigung GmbH. 

  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in ihrem Sinne nahekommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.

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